Podologie
Podologie und Fußpflege – die Unterschiede
Podologie erlaubt bei einem bereits geschädigten Fuß eine therapeutsche, präventive und rehabilitative Behandlung. Dies ist unter strengen Hygienevorschriften gesetzlich festgelegt. Ebenso ist die Desinfektion, Sterilisation und Reinheit diesem Gesetz zuzuschreiben. Aufgrund des Podologengesetzes (PodG) wird ein Podologe als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert, dem eine zweijährige ganztägige Ausbildung vorangeht und anschließend eine staatlich anerkannte Prüfung absoviert hat. Der Fachmann führt selbständig medizinische Behandlungsmaßnahmen durch und bestimmt die krankhaften Veränderungen am Fuß, die eine dementsprechende Behandlung erfordern.
Kosmetische Fußpflege ist KEINE medizinische Fußpflege
Der kosmetische Fußpfleger darf sich nach dem Gesetz nicht „medizinischer Fußpfleger“ nennen. Nur ein ausgebildeter Podologe hat hierzu die Genehmigung!
Ein „normaler“ Fußpfleger darf nur pflegerische, dekorative und kosmetische Maßnahmen am Fuß durchführen